AGB
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen bzw. Aufträge über Leistungen, welche zwischen SOLAYA Marketing & Consulting, S.L. (Nachfolgend “SOLAYA”) und ihren Kunden geschlossen werden. Die AGB sind für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, demnach B2B. und Privatpersonen, demnach B2C anwendbar.
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1.2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige zukünftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.
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1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SOLAYA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch SOLAYA bedarf es nicht.
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1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung Voraussetzung.
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1.5. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
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1.6 Die Angebote von SOLAYA sind freibleibend und unverbindlich.
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2. Urheber- und Nutzungsrechte
2.1. Alle Leistungen von SOLAYA einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von SOLAYA und können von SOLAYA jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch vollständige Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den im Angebot vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von SOLAYA setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von SOLAYA dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von SOLAYA, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
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2.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies sind insbesondere Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstige Unterlagen.
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2.3. Die Arbeiten von SOLAYA dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragten Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht SOLAYA vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
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2.4.. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Angebot geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von SOLAYA.
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2.5. Für die Nutzung von Leistungen von SOLAYA, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von SOLAYA erforderlich. Dafür steht SOLAYA und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
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2.6. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung auf Seiten von SOLAYA angefertigt werden, verbleiben bei SOLAYA. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden.
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3. Angebote, Angebotsdauer & Kündigungsfristen
3.1. Angebote von SOLAYA sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
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3.2. Der Kunde kann an SOLAYA per E-Mail, Whatsapp, Social Media oder mündlich eine Angebotsanfrage stellen. Die Angebotsanfrage des Kunden ist kein verbindliches Angebot. SOLAYA stellt dem Kunden schriftlich ein Angebot zur Verfügung. Der Kunde kann das Angebot innerhalb von 3 Wochen nach Zugang schriftlich annehmen.
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3.3. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile und/oder des Leistungsumfangs bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
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3.4. Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.
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3.5. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung einer bereits erfolgten Auftragserteilung ist keiner der Parteien möglich.
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3.6. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.
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3.7. Jede Kündigung bedarf der Textform.
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3.8. SOLAYA ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von SOLAYA weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von SOLAYA eine taugliche Sicherheit leistet;
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3.9. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn SOLAYA fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem.
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4. Honorar & Zahlungen
4.1. Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne jeden Abzug fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von SOLAYA gelieferte Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von SOLAYA.
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4.2. SOLAYA ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Abschlagszahlungen zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 20.000,-, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die SOLAYA berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.
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4.3. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat SOLAYA für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
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4.4. Alle Leistungen von SOLAYA, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Angebot abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
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4.5. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. SOLAYA behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
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5. Stornierung von Aufträgen
5.1. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Kunde SOLAYA alle dadurch anfallenden Kosten und stellt SOLAYA von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.
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5.2. Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde, entsprechend eine Abschlagszahlung in der Höhe von 50% der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen.
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5.3. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.
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6. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SOLAYA. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von SOLAYA.
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6.2. Alle Leistungen von SOLAYA (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen vier Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
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6.3. Der Kunde ist verpflichtet, SOLAYA die für die Leistungserbringung wesentlichen und benötigten Daten, Unterlagen, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. Alle Arbeitsunterlagen werden von SOLAYA sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
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6.4. Soweit der Kunde SOLAYA Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.
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7. Geheimhaltungspflicht
SOLAYA und der Kunde behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. SOLAYA verpflichtet sich sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
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8. Gewährleistung und Haftung
8.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von SOLAYA und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von SOLAYA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
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8.2. Jegliche Haftung von SOLAYA für Ansprüche, die auf Grund der von SOLAYA erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahmen) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn SOLAYA ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet SOLAYA nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat SOLAYA diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
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8.3. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von SOLAYA. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
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9. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
9.1. SOLAYA ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
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9.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. SOLAYA wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
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9.3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
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10. Gewährleistung
10.1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung/Leistung durch SOLAYA, verdeckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
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10.2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch SOLAYA zu. SOLAYA wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde SOLAYA alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
10.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. SOLAYA ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. SOLAYA haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
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11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Erfüllungsort ist der Sitz von SOLAYA. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald SOLAYA die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
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11.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen SOLAYA und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von SOLAYA sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist SOLAYA berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
11.3. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.